Flamur Shala Grendel strasse 19 6004 Luzern
Schweizer Bundesverfassung [03.02.2022]
Updated: Dec 22, 2022
"Präambel Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung:"
[Bundesverfassung. Bild von Flamur Shala vom 14.01.2022]
[Gedanken zum Grundeinkommen von Flamur Shala bis zum 03.02.2022]
https://youtube.com/playlist?list=PLpmCTAPtxjDbJ-3ce-oxJH4py15Y80sZZ
„in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,“
[-Darf man sich eigentlich auch auf die Präambel berufen? -Ist die Präambel die Absichtserklärung und damit das wichtigste Zeugnis der Verfassung bzw. des Verfassungswillen? -Sind dann alle Artikel ab 1 lediglich ein Ausdruck des Versuchs den in der Präambel niedergeschriebenen Willen (Ziel/Absicht/Mission/Vision) in Gesetzesartikel zu fassen, damit sich in letzter Instanz die Bundesrichter danach richten können? Dort Halt erhalten? Orientierung haben? -Präambel ist gemäss Wikipedia „Sie dient heutzutage der Darstellung von Motiven, Absichten und Zwecken ihrer Urheber und gibt den jeweiligen Basiskonsens wieder."]
[Bsp: Widerspricht der Artikel 118b Forschung am Menschen der Präambel? Widerspricht der Artikel Art. 119 Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich der Präambel? Widerspricht Art. 119 Abs. 2 e der Präambel? „e. Mit menschlichem Keimgut und mit Erzeugnissen aus Embryonen darf kein Handel getrieben werden.“ -Handel ist nicht erlaubt. Was bedeutet „nicht-Handel“ in diesem Fall? Bedeutet „nicht-handel“ nicht zum wirtschaftszweck? Gibt es Forschungszweck welche auch in der Erweiterung nicht zum Wirtschaftszweck zurück geführt werden können? Falls ja, welche? -Oder wird wird Handel wesentlich enger als der Wirtschaftszweck definiert: Beispiel Handel ist der direkte Austauch innert einem Jahr?
[Was bedeutet „den Bund zu erneuern“? Steht dies dort zur Verzierung? Oder ist dies verpflichtend? Falls ja, verpflichtender als alle Artikel? Und wie verhält es sich mit der Auslegung? Was bedeutet Erneuerung? Bedeutet es Modernisierung? Was heisst Modernisierung?]
[Oder ist die Präambel so zu verstehen, dass sie bei jedem Artikel mitgelesen werden soll oder neben an gestellt werden soll um den Artikel besser zu verstehen?]
[Was bedeutet „gegenüber der Welt zu stärken“? -Freiheit ggü der Welt stärken? -Demokratie ggü der Welt stärken? -Unabhängigkeit ggü der Welt stärken? -Frieden in Solidarität und Offenheit ggü der Welt stärken? Ist dies eine Art Richtlinie für die Auslegung von „Modernisierung“? Falls ja: so bedeutet es dass Modernisierung nur dann als solche zu deuten ist, wenn eine Entwicklung zur Demokratisierung führt. Oder auch dann wenn eine Entwicklung des Bundes dazu führt dass sich die Bürger freier fühlen. Menschen lachen denn sie sind glücklich bei Freiheit. Wenn niemand lacht, dann kann dies evtl. als Zeichen/Indiz von Abwesenheit von Freiheit gedeutet werden. -Unabhängigkeit: Wie soll Unabhängigkeit ggü der Welt gestärkt werden? Durch Autarkie? Ist das möglich? Falls nicht: gilt Diversifizierung (also Abhängigkeit von mehrerern Partnern) als Unabhängigkeit da nicht von einem einzelnen abhängig? -Frieden stärken? Wie wird dies erreicht? Einmischung? Nicht Einmischung? Oder ist hier das Schweizerdeutsche ggü gemeint? Also ‚envers‘, ‚vers qch‘ ,en direction de‘?]
„im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,“ [Was bedeutet gegenseitige Rücksichtnahme? -die Mitglieder des Schweizervolks und die Kantone -ist auch der Bund dazu verpflichtet? -wie ist das Schweizervolk zu definieren? In wie weit geht die Rücksichtnahme ggü den Nicht Schweizern in der Schweiz in den kommenden Jahren? Auch diese Menschen wollen planen/antizipieren um sich auf die bevorstehenden technischen Veränderungen einstellen zu können. Hierzu ist die Klärung der Identitätsfrage und zwar öffentlich und transparent (keine Forderung sondern persönliche Meinung) sehr bedeutend. -Gelten auch Menschen welche anders denken zur Vielfalt bzw. zu jener Vielfalt welche zur Einheit beiträgt?]
„gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,“
[-Element der Selbstversantwortung: umgekehrt: wer die Freiheit nicht gebraucht, ist auch nicht frei oder kann nicht frei sein.
-„Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen“: dieser Satz schliesst die Präambel ab: Wie ist es zu verstehen? Gewichten? Ist es die Schranke für die Modernisierung? Bedeutet es dort besonders rücksichtsvoll zu sein?
-Wie wird ‚schwach‘ definiert? Schwach im Sinne von ‚Bevormundung benötigen‘? Wann darf Bevormundung eigentlich eingesetzt werden? Darf ich die Entscheidung einer anderen Person bevormunden? Wie wird geprüft dass die bevormundende Person gute Absichten hat? Oder zumindest keine schlechten Absichten verfolgt.]
"Art. 1 Schweizerische Eidgenossenschaft Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft."
[Definition der Schweizerischen Eidgenossenschaft: besteht aus: -Volk (repräsentiert durch Nationalrat) -Kantone (repräsentiert durch Ständerat) Wie sieht dies in Zukunft aus? Wird die Digitalisierung jedes Volksmitglied ohne Repräsenation zum Nationalratsmitglied machen lassen? So dass jeder einmal monatlich/wöchentlich sich über aktuelle Themen interessiert und online deren Priorisierung vornimmt? Wird jedes Volksmitglied damit mehr als einmal alle vier Jahre Einfluss auf Entscheidungen nehmen? Werden mehr Initiativen zustande kommen da durch Automatisierung mehr Freizeit vorhanden ist?]
"Art. 2 Zweck 1. Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. 2. Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes. 3. Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern. 4. Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung."
[BV Art. 2 Abs. 1: Wie sieht das Strategie zur Wahrung der Unabhängigkeit aus? Wird diese irgendwo veröffentlicht? Kann man diese nachlesen? -Angenommen ein Bürger ist nicht der gleichen Meinung im Sinne von: der angesteuerte Kurs ist nicht gut oder führt in die Gegenrichtung von Unabhängigkeit und Sicherheit. Wie kann dann ein Bürger dafür sorgen, dass seine Kritikpunkte oder alternative Strategie an entsprechender Stelle platziert wird, ohne dies über öffentliche Wege machen zu müssen? Gibt es einen entsprechenden Kanal? -Eine öffentliche Strategie ist wahrscheinlich keine Strategie mehr, ausser das öffentliche daran zählt mit zur Strategie. -Wie kann ich als Bürger wissen, dass nicht ein Kapitän das Schiff steuert, welcher bei Kollisionskurs einfach selber zuerst von Board geht (=abspringen/fliehen)? -Oder noch schlimmer: anderen die Schuld in die Schuhe schieben. -Wie wird Freiheit und Rechte des Volkes definiert?]
[BV Art. 2 Absatz 2: Gemeinsame Wohlfahrt fördern: -Wie wird dies definiert? -Grundsätzliches: eine Gruppe/Gemeinschaft usw. besteht immer aus den einzelnen Mitgliedern. Um also die Wohlfahrt der Gemeinschaft zu fördern, muss die Wohlfahrt des Einzelnen gefördert werden. Wenn es einem Einzelnen besser geht (ohne jemandem etwas hierfür weg zu nehmen), dann geht es auch der Gemeinschaft in der Summe besser. -Was heisst nachhaltige Entwicklung? Wer definiert was nachhaltig ist? -Inneren Zusammenhalt fördern: Wie wird dieser gefördert? Wie wird die Gesellschaft gespaltet? Was wenn das was als fördernd gilt, zu einem späteren Zeitpunkt sich als spaltend erweist? Was wenn das was als fördernd bezeichnet wird eigentlich spaltend ist? -früher dachte man auch: man wisse bereits alles und könne sich deshalb nicht irren. Woher nimmt man heute die Gewissheit dass es sich heute nicht ähnlich verhält? Hatten gewisse Personen früher nicht auch den gleichen Anspruch gestellt Dinge zu verstehen? Lässt man auch auch einen Spielraum frei für "wir machen vielleicht Fehler". -Wird "nicht eingreifen" auch als Mittel des "förderns" erkannt?]
[BV Art. 2 Absatz 3: Ein weiterer Zweck der Eidgenossenschaft ist es für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen. Chancengleichheit wird oft falsch interpretiert indem es gleich gesezt wird mit "Normieren"/"Gleich machen". Wahrscheinlich rührt dies vom Gedankengang her "Wenn alle gleich wären, dann hätten wir Chancengleicheit." und weiter "Denn wenn alle gleich sind, dann gibt es keine Unterschiede und wo es keine Unterschiede gibt, da kann es auch keine Ungleichheiten der Chancen geben". Diese Falschauslegung kann auch einfach davon kommen dass der Begriff ChancenGLEICHheit das Wort gleich beinhaltet. Abgesehen davon dass jede Gemeinschaft eine Normalverteilung kennt und dass dies wie von selber der Gesellschaft eine Art richtungsweisende Form gibt bei der: wenn in die Mitte bewegt wird, so formt sich die Gesellschaft von neuem zu einer Normalverteilung. Schliesslich will niemand an den Rand der Gesellschaft hinaus. Nun gibt es auch Entwicklungen welche verhindern dass man sich in die Richtung Mitte bewegen kann. Bedeutet Chancengleichheit diese hinderende Kräfte zu überwinden? Oder bedeutet es jene in der Mitte zu stutzen?]
[BV Art. 2 Absatz 3: Wenn in der Mitte gestutzt wird, so wird auch gegen Absatz 2 verstossen: denn es spaltet die Gesellschaft. Also genau das Gegenteil von Förderung des inneren Zusammenhalts. Zudem: Umso mehr in der Mitte um so stärker der Wettbewerb: wie bei der Normalverteilungskurve ist der zusätzliche Gewinn (Erhöhung in der Mitte) um eine zusätzliche Position in die Mitte nicht wirklich gross. Der Leistungsdruck hingegen wächst bis man auch den überwunden hat und sich dort wohl fühlt. Und nun das Problem: -Wenn man keine Bekanntschaften (Verwandte, Freunde, Sonstige) zu Staatsangestellten hat, so muss man den Druck irgendwie aushalten. -Wenn man aber dort Bekannte hat, dann kann es vorkommen, dann kann die Versuchung da sein diese dafür einzusetzten um die bisherige Mitteposition zu schwächen oder von dort zu entfernen. ->Müsste der Art. 2 Abs. 3 nicht um den Teilsatz erweitert werden: "Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern." und nun kommt der danach angehängte Teilsatz: " , indem auf keinen Fall und missbräuchlich in die Mitte hineingegriffen wird."]
[BV Art. 2 Absatz 4: "Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung." -Was heisst natürliche Lebensgrundlagen? Sauberes Wasser? Saubere Luft? -Was heisst sich einsetzen? Bedeutet sich einsetzen auch "verhindern"? Bedeutet es sich gegen unnötige Licht- und Lärmverschmutzung einzusetzen? -Ich höre sehr gerne Musik und ich höre sich gerne auch laut weil ich vollständig in meine Gedanken eintauchen möchte und Gedankengänge ohne Unterbruch zu Ende führen möchte. Ausserdem höre ich sie auch um mich gedanklich zu entspannen. Muss meine Nachbar, mein Quartier oder meine Stadt auch diese Musik hören? Habe ich das Recht ihnen allen meine Musik aufzudrängen?]
[-Und was ist eigentlich wenn mein Balzverhalten (dies kann auch unbewusst geschehen) darin besteht lauten Lärm zu verursachen? Muss ich um eine Person zu bewundern alle anderen Menschen im hörbaren Radius meinem Lärm aussetzen? Ist es da nicht besser den Lärm Zwecks Balzverhalten in einem Raum zu gestalten wo es niemanden sonst belästigt, dies aufnehmen und vielleicht seiner Angehimmelten als Videomessage zu zu stellen. -Muss dass sein das an festlichen Aktivitäten alles lärmmässig so "durchgeklöpft" wird? -Grundsätzlich: wenn es Tiere verstört, dann zieht es auch Menschen nicht an. Ausser man hat einen Fetisch für laute Töne. -Müssen sich alle Bewohner einer Stadt den Lärm aussezten lassen? -Auch bei Diskotheken und ähnlichem werden Erlaubnisse meist in einem Quartier vergeben. So weiss man: dort ist es lauter als an anderen Orten. Ist das unsinnige Neujahrsgeklöpfe nicht eine Art "infantiles Knall-Balzverhalten" ähnlich einer Generalerlaubnis für Diskothek unter freiem Himmel und über die ganze Zentralschweiz hinweg? -Verstösst dies nicht gegen die Bundesverfassung Art. 2 Abs. 4?]
[-An der Bundesfeier zum 1. August werden klare regeln gestellt in welchen Gegenden oder zu welchen Bedingungen Lärm verursacht werden darf. Dabei wird Rücksicht genommen auf Flora und Fauna. Fallen solche Überlegungen an Neujahr nicht ins Gewicht? -Wenn schon beim Lärm: Überall dort wo ich mich in den letzten 12 bis 24 Monate aufgehalten habe, entsteht eine Baustelle. Dies ist eher ein Zufall, aber ich kann ja nur davon sprechen was ich zu einem bestimmten Zeitpunkt sehe (führe nicht Buch über Baustellen in der Zentralschweiz) und deshalb ist dies subjektiv wenn ich den Eindruck habe: überall sind Baustellen zu sehen. Werden bei Baustellen auch Flora und Fauna berücksichtigt? Wenn zur gleichen Zeit jede Verbindungsstrasse von einem Ort zum anderen mit einer Baustelle belegt wird, dann entsteht nicht nur überall gleichermassen Stau (sinnvoller ist es doch eine Strasse anzufangen, diese zu Ende zu führen und dann erst zur nächsten Parallelstrasse zu gehen um Ausweichmöglichkeiten zu bieten) sondern Fauna kann nicht ausweichen, sondern wird ganz vertrieben. Diese Form des Strassenbaus dauert ewig und produziert deshalb übermässig unnötigen Lärm. -Verstösst die Strassenbauart in der Zentralschweiz nicht gegen Art. 2 Absatz 4]
Art. 2 Absatz 4: Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung. "Sie setzt sich ein ... für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung" -Darf sie dies auch einfach nur unterlassen? Also einfach sich nicht dafür einsetzen? Oder zwingt die BV den Bund dazu sich dafür einzusetzen? Falls ja, wer sagt wie dies richtig getan wird? Sind das Menschen welche schon mal auf eigenem Fuss entsprechendes Land und Umgebung erkundet haben? -Untersagt dieser Artikel das Gegenteilige? Falls ja? Gibt es Fälle wo gegen eine Institution auf BV Art. 2. Absatz 4 berufen wurde mit der Begründung: -"Eure Institution hat wegen Voranstellen persönlichen Neids und in völliger Erblindung durch eigenem Balzverhalten (Gebahren) nicht nur eine friedliche Ordnung gestört sondern fast einen Keil in eine Gesellschaft im Ausland getrieben und dann noch diesen Keil fast in die Schweiz importiert." ... und weiter ... -"Vielleicht war es aber auch nur Unwissen und dadurch die Überheblichkeit welche dazu führt sich selber das Recht der Bevormundung zu zu schreiben und damit Eingreifen mit staatlichen Mittel zu legitimieren"]
[Auch BV Art. 2 Absatz 4 könnte man evtl. erweitern um einen Teilsatz: "Sie setzt sich [nur dort] ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung [, wo sie ganz klar dem Vorwurf oder gar dem Verdacht der Unfähigkeit aus Unwissen und/oder der schlechten Absichten (Befangenheit) entziehen kann.]
[Dann stelllt sich auch die Frage: "Was bedeutet gerecht?" -Wie sieht eine eine gerechte internationale Ordnung aus? -Zentral/Dezentral? -Eine Macht? Bipolar? Tripolar? -Ist das irgendwo publiziert was eine "gerechte internationale Ordnung" bedeutet? Wonach richtet man sich als Beamter wenn der Bund von der Verfassung den Auftrag erhält sich für eine gerechte internationale Ordnung einzusetzen? -Und wenn man diese vor sich liegend hat? Wie sieht die Rolle der Schweiz in dieser gerechten internationalen Ordnung aus? Oder wie kann sie sich dafür einsetzen? -Sieht eine gerechte internationale Ordnung heute anders aus als zu Zeiten der Entstehung der UNO? Falls ja? Kann sich die Schweiz evtl. dafür einsetzen, dass die UNO den zeitgemässen Herausforderungen entspricht? Darüber würde sich evtl. die Weltgemeinschaft freuen? -Darf vielleicht eine Charme-offensive als die richtige helvetische Ausstrahlung eingesetzt werden? Ist vielleicht dies die richtige Strategie zur Erreichung einer friedlichen internationalen Ordnung? Oder ist dies vielleicht sogar die Definition von friedlich? -Darf man wenigstens einen Versuch wagen? Vielleicht: indem in einem ersten Schritt Charme zugelassen wird? Charme ist erlernbar und dann ansteckend.]
[Darf in einem Gedankenspiel die Hypothese aufgestellt werden: Die Welt ist nur das Spiegelbild der Schweiz. Falls ja: So hätte man zumindest einen Narrativ für sich selber um sich zur Charme Offensive zu bewegen.]
[Darf in einem Gedankenspiel die Hypothese aufgestellt werden: Die Welt ist nur das Spiegelbild der Schweiz. Falls ja: So hätte man zumindest einen Narrativ für sich selber um sich zur Charme Offensive zu bewegen. Wie gelangt Charme in die Optionen möglicher Strategien? Evtl. ist die Menschheit jeweils nach Kriegen (wo wahrscheinlich vor allem Männer gingen) in eine Phase gekommen wo Frauen stärker in die Strategieerstellung miteinbezogen wurde und zwar eher aus Abhängigkeit als irgend einer Form von "Courtoisie" seitens einer historisch gesehenen von Männer dominierenten Institution. -Man stelle sich hierbei auch den Vater vor der mit seinen Söhnen über Strategie spricht. Sind diese verloren so zieht er in Betracht auch seine Tochter in jene Überlegungen miteinzubeziehen. In wie weit entspricht heute die Strategieentwurfsstelle dem Bildnis des Vaters mit seinen Söhnen? Oder wird dabei auch Frau und Töchter miteinbezogen? Dies würde eher der integralen Sicht entsprechen und dadurch evtl. auch die Charme-offensive als Option hervorbrigen. -Achtung: Wahrscheinlich wäre es umgekehrt auch so. Wenn nur Frauen am Tisch sitzen würden, so kommt man wohl auch nicht auf den Gedanken der Charme Offensive als mögliche Option.]
[Wenn wir schon bei der UNO sind: -Entspricht "sich für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung einzusetzen" auch einfach öffentliche Diskussionen und Gedankenexperimente hervorzubringen? Beispiel: "Was wäre wenn" Diskussionen: Was wäre wenn auch Deutschland nach dem Fall der Mauer einen festen Sitz im Uno Sicherheitsrat erhalten hätte? -Entgegen der Intuition gibt es auch Meinungen, dass dies zu mehr Sicherheit für Israel geführt hätte. Ist das so? -Deutschland wäre evtl. weniger vom Militär in die Geheimdienstsphäre gerückt. Ist das so? Musste Deutschland vollständig auf den Geheimdienstbereich und dann in den Bereich Präventiv(-en Wirtschafts-)schutz ausweichen da kein Schutz "danach" vorhanden? -Evtl. wäre die EU heute bereits ein Staatenbund wie sich dies Schumann und Monnet vorstellten. -Und die Schweiz hätte ein Konstrukt um sich, welches wie eine schützende Burg wirken würde.]
[Beispiel zur Strategie der Verbesserung der allgemeinen Wohlfahrt: Angenommen jemand der nicht so ganz ins Bild passt kann trotzdem alles nicht nur besser sondern viel besser. Nun gibt es einige Möchglichkeiten wie damit umgegangen werden kann: -Strategie "laissez faire": Resultat natürlicher Gatsby: es wird nicht eingegriffen. Die Erfolgsbestrebungen dieser Person, zeigt anderen wie er (in der Vergangenheit bis heute) zu Erfolg kam. Somit in Anbetracht vergangenen Verhältnisse (Umwelt) -Strategie eingreifen: Wenn eingegriffen wird, dann stellt sich die Frage: Wer greift ein? Sind die eingreifenden Personen objektiv? Problem der Subjekivität: die eingreifenden Personen möchten um jeden Preis jemanden aus der engeren eigenen Gemeinschaft. Durch das abbremsen des entstehenden Gatsby wird jedoch evtl. eine ganze Generation ausgebremst und demotiviert. -> Mein Vorschlag: besser entstehenden Gatsby walten lassen, auch wenn nicht (ganz) der eigenen Gemeinschaft entspricht. Denn dieser motiviert (Anspornen/ Konkurrenz) auch die engere eigene Gemeinschaft. Jene Person motiviert vielleicht (auch wenn nicht ganz klar sichtbar wie) auch Personen in anderen Gemeinschaften welche sogar in anderne Ländern leben.]
"Art. 3 Kantone Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind."
[Anders ausgedrückt: -Kantone dürfen nicht gegen Regelung der Bundesverfassung verstossen und -wenn der Bund keine Regeln zu einem Thema aufstellt, so hat der Kanton freie Hand]
"Art. 4 Landessprachen Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch."
"Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns 1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. 2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. 3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben. 4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht."
[Rechtsstaatlich: -Staat basiert auf Recht; auf geschriebenem Recht; auf hier in der Verfassung niedergeschriebenem Recht -das Recht ist die Grundlage des staatlichen Handelns: hat man das Gefühl vom Staat nicht richtig behandelt worden zu sein; so darf man davon ausgehen, dass der Staat basierend auf der Verfassung handelte; also kann man in der Verfassung nachsehen ob Mängel es verbessert werden kann; -technologische Wandlungen können solche Mängel hervorbringen da Urheber zum Zeitpunkt der Erstellung nicht solche Entwicklungen hervorsehen konnte (oder deren neu geschaffene Dynamik) -deshalb sinnvoll in Zeiten grosser technologischer Veränderungen Verfassung in regelmässigen Zeitabständen durchzulesen. Oder auch bei Neueinführung von technologischen Produkten, Updates, neuen Features]
[„Schranken“ sind eine „temporäre Sperre“ oder „an Bedingungen geknüpfte Passage“: -Können: der Staat kann eigentlich alles: da er von jedem von uns den Dienst an ihn einfordern kann; -Dürfen: Darf der Staat alles einfordern? Was darf er und was nicht einfordern? -Wenn der Staat von seinem Bürger unrechtes Handeln einfordert, so bleibt die Schuld beim Bürger. Wie kann sich der Bürger dagegen wehren, ohne die Staatsmacht zu fürchten? Wie ist der Begriff „Schranke“ zu verstehen? Soll dies den Bürger daran erinnern das Augenmerk besonders dort drauf zu legen wo dem Staat Schranken gesetzt werden? Weil der Staat (-sbeamte) in ständige Versuchung kommt genau in jene Richtung vorzustossen wo ihm bereits zuvor Schranken auferlegt wurden?]
"Art. 5 Abs. 2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein." [-was bedeutet im öffentlichen Interesse liegen? -was bedeutet verhältnismässig? Angenommen jemand bestimmt eine Person für sein Erbe weil er dieser Person die Fähigkeit zuschreibt sein Erbe gegen jeden Einzelnen und gegen Alle zu schützen. Sogar in seinem Sinne zu schützen. Zudem schreibt er dieser Person alle Eigentschaften einer integren Persönlichkeit zu. Darf dann der Staat entscheiden in den letzten Willen dieses Menschen einzugreifen? Ihn in seinem letzten Willen zu bevormunden? Weil man der Ansicht ist, es liege im öffentlichen Interesse dass diese Person nicht sein Erbe antritt? Und was wenn der Staat sich entschliesst alles in seiner Macht liegende zu tun um beweisen dass diese Person dem Erbe nicht gerecht wird? Der Erbe sein ihm zustehendes Eigentum gar nie erhält, sich aber genau das herausstellt, was der Erblasser angenommen und gründlich geprüft hat. -Ist dies nicht zugleich auch eine Bevormundung in das Einschätzungsvermögen von Bürgern? Von wem? Auch jene welche über die Definition von öffentlichem Interesse entscheiden sind schlussendlich auch Bürger.]
[Oder muss hierfür eine Grundsatz Entscheidung getroffen werden? -Sind Bürger welche durch das Verfahren der Auswahl hoher Beamte per se besser in der Lage ein Erbe anzutretten - welches Auswirkung auf die Öffentlichkeit haben kann - besser als Personen welche nicht den Weg des öffentlichen Dienstes eingeschlagen haben? -Und auch wenn dem so wäre, was ist wenn man sich bewusst gegen den öffentlichen Dienst entschieden hat um agil in seiner Laufbahn zu bleiben? -Was wenn man genau weil man nicht in den öffentlichen Dienst trat eine Form der Unabhängigkeit bewahren konnte die sonst so nicht auffindbar ist. Was wenn Überlegungen der Unabhängigkeit auch in Erwägungen des Erblassers miteingeflossen sind? -Je nach Erbe kann es auch im Interesse des Erblassers sein nicht all seine Überlegungen offen zu legen. Muss in diesem Fall der gerechte Erbe warten bis jeder einzelne bevormundende Beamte sich dessen bewusst ist? -Kann es denn nicht vorkommen, dass jemand ausserhalb staatlicher Strukturen sich in jeder freien Minute und aus eigenen Stücken mit dem Thema Staatsmacht auseinander setzt?]
"Staatliches Handeln muss ... verhältnismässig sein." [Was bedeutet das? Angenommen ein Erbe darf mit der Begründung des öffentlichen Interesse jemandem verwehrt werden. Angenommen ein Erbe beträgt x. Wie gross darf dann maximal der Anteil sein um diesen Erbgang wie vorgesehen abzuwenden mit dem Ziel das öffentliche Interesse zu schützen? 1%? 2%? 10% oder mehr? Darf es so hoch sein wie der zu ererbenden Betrag selber? Darf es ihn sogar übersteigen? Darf also der Aufwand sogar grösser sein als der Betrag der vererbt werden soll? Löst dies nicht die Argumentation des "öffentlichen Interesse" auf? Ab wann löst es die Argumentation "öffentliches Interesse" auf? Ab 1%? Ab 2%? Ab 10%? Angenommen die Kosten für die Abzweigung des Erbgangs können ins Ausland externalisiert werden? Ist es dann immer legitim bei vorhanden sein von "öffentlichem Interesse" den Willen des Erblassers zu brechen? Können Externalitäten nicht auch irgendwie zurück fliessen in die Überlegung "öffentliche Interessen"? Oder darf die bei durch "öffentlichem Interesse" bevormundetem Wille des Erbgangs die Jagd nach dem Erbe dem Ausland unermessliches Kosten? Ein Betrag der bei Weitem das Erbe übersteigt?]
"Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns Absatz 3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben." [Nach Treu und Glauben handeln. Hierzu sind auch Private verpflichtet. Wenn also ein Privater ganz genau weiss dass ein Mitarbeiter des Staatlichen Organs nicht nach Treu und Glauben handelt, dann darf er die Orientierung seines Handelns nach Treu und Glauben nicht nicht einfach aufgeben.]
[Evtl. ist es so auszulegen: Treu gegenüber den Gesetzen. Jene Regeln die in der Verfassung niedergeschrieben sind. Bedeutet also dass man auch als Bürger in der Pflicht steht die Verfassung zu kennen um auch ggü Staat in der Lage zu sein: „Nein, da mach ich nicht mit. Denn dies verstösst gegen die Verfassung.“ Und beim Glauben ist evtl. das Folgende gemeint: „Ich glaube, dass was ich tu entspricht den Gesetzen.“ Für den Fall dass man nicht alle Gesetze zu jeder Zeit weiss oder auch nicht in der Lage ist in jeder Situation nach dem Massstab eines Bundesrichters zu entscheiden. Oder auch im Zweifelsfall: ich glaube meine Handlung ist innerhalb jener Schranken die ich persönlich setzen würde, wenn ich Gesetze schreiben würde oder die Aufgabe hätte zu urteilen wie ein Salomon.]
"Absatz 4: Bund und Kantone beachten das Völkerrecht." [Was bedeutet beachten? Sich so zu verhalten dass es nach EMRK akzeptabel ist? Oder ist dies eher etwas in der Richtung: wenn wir morgen vor dem Völkerbund auftreten müssen (dessen Gastgeber wir in Genf sind) dann so dass wir nicht verurteilt werden können? Oder wie ist Völkerrecht zu verstehen? Ist es ein bestimmtes Recht? Müsste dann nicht direkt EMRK stehen? Oder vielleicht UNO Pakt?]
"Art. 5a Subsidiarität Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten."
"Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 7. Nov. 2007 – AS 2007 5765; BBl 2002 2291, 2003 6591, 2005 951)."
[Was bedeutet Subsidiarität? Def gemäss Oxford Languages: -gesellschaftspolitisches Prinzip, nach dem übergeordnete gesellschaftliche Einheiten (besonders der Staat) nur solche Aufgaben an sich ziehen dürfen, zu deren Wahrnehmung untergeordnete Einheiten (besonders die Familie) nicht in der Lage sind -Verpflichtung, die aus dem Prinzip der Subsidiarität erwächst
So wie ich das verstehe bedeutet es: Wenn ich zwei aufeinanderfolgende Jahre (2017 und 2018) die Betreibungen von einer Person aus der Westschweiz erhalte und zwar aus dem Grund weil man mich mit einem Flamur Shala aus der Westschweiz verwechselt. Und ich dann auf der Gemeinde anrufe, die Gemeinde mich auf eine Westschweizer Gemeinde weiterleitet, diese dann weiter an eine Westschweizer Stadt weiterleitet wo niemand ans Telefon geht. Und dann deshalb beim Bund anrufe: so darf mir der Bund basierend auf Art. 5a (also dem Prinzip der Subsidiarität) mitteilen dass Identitätsverwechslungen nicht Sache des Bundes ist. (Aber auch nur dann wenn Verwechslung der Identität wirklich nicht Themen sind mit dem sich der Bund der Schweizerischen Eidgenossenschaft befassen sollte). Und mich deshalb wieder an die Westschweizer Stadt verweisen. -In so einem Fall würde ich mir dann schon erlauben eine E-Mail direkt an die Genfer Polizeidirektion direkt zu senden inkl. Kopie an Gemeinde und Bundstellen.
Bedeutet Subsidiarität auch, dass sich der Staat keine Aufgaben selber zuweisen kann, welche ihm vom Kanton oder Bürger nicht zugeordnet wird? Wenn zum Beispiel meine Partnerin glücklich mit mir in der Beziehung ist. Darf sich dann der Staat die Aufgabe zuweisen meine Partnerin noch glücklicher zu machen? Da muss man also gar nicht erst den Macchiavelli konsultieren, es genügt bis Art. 5a zu lesen. Gibt es auch andere Bereiche wo der Staat dieses Prinzip beachten sollte? Ist dies zugleich ein Verbot zur Bevormundung der Kantone? Und im weiteren Sinne auch ein Verbot zur Bevormundung der Bürger? Sind Staatbeamte per se in der Lage mich zu beurteilen ob ich Bevormundschaft brauche?
-Sind Staatsbeamte völlig frei von persönlichen Neigungen, so dass ich mich einfach fügen muss wenn jemand vom Staat das Gefühl hat, er darf sich das Recht nehmen in meine privaten Angelegenheiten (Beziehungen, Geschäftstätigkeit) sich einzumischen? -Woher kann ich wissen dass ein Staatsbeamter frei von niederen Beweggründen (wie Neid) ist? -Und wenn ich mich nun nicht fügen möchte: indem ich einfach nicht das tu was von mir widerrechtlich erwartet wird. Mach ich mich dadurch strafbar? -Wenn ich einen Fehler mache, so versuche ich sobald bemerkt diesen wieder gut zu machen. Woher weiss ich dass ein Staatsbeamter ähnlich oder gleich denkt? Woher weiss ich, dass ein Staatsbeamter in der Lage ist der Versuchung zu widerstehen begangene Fehler durch noch grössere Fehler Kraft seiner Machtmittel zu beseitigen?
"Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei."
[Wie ist das gemeint? "trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei"? Wo finde ich diese Aufgaben? Aufgaben werden zu einem Ziel gelöst? Was ist das Ziel? Wo geht es hin? Wer definiert dieses Ziel? Welches ist meine Position innerhalb von diesem Ziel in 10, 20 oder 30 Jahre? Kann mir der Staat oder die Gesellschaft aufzeigen wo ich mich in 10 Jahren befinden werde? Mit "ich" meine ich meinen Leistungsausweis der letzten 20 Jahre. Je nach Zielbild drossle oder erhöhe ich mein Arbeitstempo. Oder überlege mir ganz einfach wie ich meine Position in diesem Zielbild verändern kann. Denn wenn der Staat (also Staatsbeamte) in der Lage sind öffentliches Interesse zu definieren, dann müssten sie eigentlich auch in der Lage sein mir zu sagen wo ich mich in Zukunft befinden werde.]
[Und wenn schon bei der individuellen und gesellschaftlichen Verantwortung: Wenn man zum Beispiel mit der Begründung "öffentliches Interesse" in den Willen des Erblassers hineingreift. Ist es da nicht einfach sinnvoll(er) transparent im vorn herein mitzuteilen, ab welcher Erbsumme oder bei welchen Unternehmensaktien von "öffentlichem Interese" auszugehen ist? -So können auch Erblasser im vornherein auch nur jenes maximal vererbbare Vermögen an die von ihnen ausgewählten Personen hinterlassen. -Und jene Personen welche das Erbe antreten, müssen nicht befürchten ungewollt in das Feld Staatsinteresse hinein zu geraten. So könnten diese evtl. ihrer individuellen und gesellschaftlichen Verantwortung wesentlich besser nachkommen.]
[Allgemeine Gedanken zur Definition von „naiv“: Definition von naiv: (gemäss Oxford Language) „von kindlich unbefangener, direkter und unkritischer Gemüts-, Denkart [zeugend]; treuherzige Arglosigkeit beweisend“ Somit ist eine Gemütsart nicht naiv wenn auch von treuloser Arglist ausgegangen wird. In anderen Sprachen wird naiv auch in folgendem Zusammenhang verwendet. Dieser Sachverhalt soll versuchen dies zusammen zu fassen: Wenn jemand das Richtige tut und er mit der Begründung der Naivität dazu angehalten wird, das richtige mit falschem Handeln zu ersetzen, um dann so ein richtiges Resultat erwarten zu können. Dann erst darf jene Person die diese Argumentation zulässt als naiv bezeichnet werden.]
"1. Titel: Allgemeine Bestimmungen 2. Titel: Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele 1. Kapitel: Grundrechte Art. 7 Menschenwürde Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen."
[Es gibt verschiedene Definition bzw. Interpretationen was Menschenwürde bedeutet. Eine einfach merkbare Definition wäre in etwa: vom Menschen nicht etwas zu verlangen was ihn davon abbringt sich in den Spiegel zu sehen. Dies zu achten und zu schützen bedeutet demnach unter anderem nicht von jemandem eine Handlung zu verlangen (Bsp. Entwendung von Kleidungsstücken im Waschraum) die dazu führen könnte dem potentiell Geschädigten eine Tat anzuhängen. Die ausführende Person möchte evtl. in erster Linie einem Bekannten oder Vorgesetzen einen Gefallen tun, nur weiss sie evtl. nicht welchen Schaden sie damit anrichtet. Denn wenn es soweit kommen würde, dann steckt sie in einer Zwickmühle: etwas sagen bedeutet evtl. selber bestraft zu werden, nichts sagen bedeutet mit der Angst des Mitwissers in diesem Fall Mittäters zu leben. Ist also ein Bürger sich solcher Folgen seines Handelns nicht bewusst, so beabsichtigt dieser Artikel evtl. seinen Schutz auch von der Seite des Vorgesetzten.]
[Sich als hoher Beamter mit internationaler Reputation in ein Geschäft einmischen (und dazu gehört auch auf gemeinsamen Foto bei Auslandsbesuch aufzutreten) dessen Umsatz vergleichbar ist mit einem ein Mann Geschäft in der Schweiz, ist absolut verantwortungslos. Es erzeugt unnötig Erfolgsdruck: Mitteilungen und Kommunikation (auch wenn diese berechtigt ist) sollte auf eine andere Art erfolgen. Dieses Erzeugen von Druck gegenüber Shareholder und Verwandtschaft ist definitiv Missachtung der Menschenwürde.]
"Art. 8 Rechtsgleichheit 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. 3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. 4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor."
Art. 8 Abs. 3 „Anspruch auf gleichen Lohn haben“
DieserArtikel ist sehr klar. Die Realität weicht jedoch davon ab. Wie hoch ist deshalb die Misswirtschaft: -Demotivierte Frauen welche weniger verdienen als Männer -Demotivierte Bevölkerungsgemeinschaften durch Diskriminierung (auch positive Diskriminierung) Gibt es abgesehen vom Grundeinkommen eine andere Möglichkeit zur Überwindung oder zumindest Schmälerung der spürbaren Diskriminierung?
[Allgemeine Gedanken zum Vorschlag eines zusätzlichen Artikels 7a: Art. 7a Richtige Priorisierung der Arbeit von hohen Beamten ab einer gewissen Position. Die Schweiz hat ein Bruttoinlandprodukt von über 700 MIlliarden Schweizer Franken. Bei einer Arbeitswoche von 40 Stunden ergeben sich 160 im Monat und 1'920 Arbeitsstunden im Jahr. Dies ergibt einen BIP verteilt an geleistete Minute des hohen Beamten von 6 Millionen Schweizer Franken. Der Gesetzestext würde dann in etwa folgendermassen lauten "Hohen Beamten ist der öffentliche Besuch von Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen strengstens untersagt."]
"Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden."
[Darf man auch gar nicht behandelt werden? Was ist eigentlich wenn man falsch behandelt wurde? Was bedeutet ohne Willkür? Was bedeutet nach Treu und Glauben?]
"Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit 1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten. 2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. 3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten."
[Wie sieht es aus wenn der Staat gegen diesen Artikel verstösst? An welche Stelle kann man sich dann wenden.]
"Art. 10a Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts: 1. Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten. 2. Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. 3. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese umfassen ausschliesslich Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums."
[Wenn gemäss Art. 10a Absatz 3 die Verhüllung aus Sicherheitsgründen zugelassen wird, dann stellt sich die Frage aus welchen Gründen in Art. 10a Absatz 1 die Verhüllung im öffentlichen Raum verboten ist?
Was bedeutet "klimatische Bedingungen"? Anscheinden darf gemäss Art. 10a das Gesicht aus klimatischen Bedingungen verhüllt werden? Welche "klimatischen Bedingungen"? Schneefall? Nur bei Schneefall in den Bergen? Nur bei Schneefall auf der Skipiste? Auch bei Schneefall im Tal? Beim Fahren mit offenem Verdeck? Ab welcher Geschwindigkeit? Mit dem Velo erlaubt? Mit dem Elektrovelo? Ab welcher Geschwindigkeit mit dem Elektrovelo? Kann es sein dass die Anwendung vom Begriff "klimatische Bedingungen" in diesem Zusammenhang Willkür zulässt und damit gegen Art. 9 der Bundesverfassung verstösst?
Was bedeutet "einheimischer Brauchtum"? Anscheinden darf gemäss Art. 10a das Gesicht bei "einheimischem Brauchtum" verhüllt werden? Was ist hiermit gemeint? Zuhause beim Kochen damit kein Haar ins Essen fällt? Kann damit auch Religion gemeint sein? Oder sind damit eher Feste also eine zeitlich beschränkt zugelassene Anwendung gemeint? Allgemeine Frage: Ab welcher Generation Eidgenosse gilt man als einheimisch? Sind zugewanderte aus dritter Generation einheimisch? Sind zugewanderte aus vierter Generation einheimisch? Sind zugewanderte aus fünfter Generation einheimisch? Sind zugewanderte Schweden einheimischer als zugewanderte Portugiesen? Sind zugewanderte Italiener einheimischer als zugewanderte Dänen? Kann es sein dass die Anwendung vom Begriff "einheimische Brauchtum" in diesem Zusammenhang Willkür zulässt und damit gegen Art. 9 der Bundesverfassung verstösst?]
[Allgemeine Frage: Ist Artikel 9 per se wichtiger als Artikel 10a? Anders gefragt: -Kann auch Artikel 9 gegen Artikel 10a verstossen? Oder -Kann nur Artikel 10a gegen Artikel 9 verstossen?]
"Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen 1 Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. 2 Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus."
[Was bedeutet dieser Artikel? Wie sieht es aus wenn mein Vater der bessere Lehrer ist als zum Beispiel ein Schweizerischer Erziehungsdirektor, dies jedoch von den Schweizer Pädagogen nicht so angesehen wird? Darf dann der Staat bevormundend zur "Förderung ihrer Entwicklung" eingreifen? Es gibt Eltern welche ihre Kinder im Privatunterreicht erziehen möchten? Dürfen dies alle Eltern tun oder nur gewisse Eltern? Anders gefragt: greift der Staat in alle Familien bevormundend zur besseren "Förderung ihrer Entwicklung" ein?
Vorschlag zur Verfassungsänderung: Beruhend auf Präzidenfälle bei vermögenderer Familien, darf der Staat in die Erziehungsmethode eingreifen.
Was bedeutet "besonderer Schutz ihrer Unversertheit und auf Förderung ihrer Entwicklung"? Kann es sein dass die Anwendung vom Begriff "Unversertheit" und "Förderung ihrer Entwicklung" in diesem Zusammenhang Willkür zulässt? Es gibt Personen welche sich der Diskussion/Argumentationsgespräche enthalten weil ihnen bewusst ist dass dies nichts bringt: man ist nur noch ein zwei Jahre im gleichen Umfeld, dann geht es auf höherer Stufe weiter. Oder auch: wohlwissend dass Diskussionen mit gewissen Personen nur zum Konflikt führen, versucht man diese so abzulehnen dass jene Personen sich nicht beleidigt fühlen. Diskutiert wird mit älteren Personen. Bsp. gute Diskussionen mit Pensionierten, aber nicht mit gleichaltrigen. Gute Diskussionen mit Personen welche als angenehm eingestuft werden, mit anderen kann man, will man aber nicht. Muss man dann wirklich mit jenen sprechen, nur um beurteilenden Beamten zu beweisen, man sei kein autist? Viele Menschen haben das Gefühl fälschlicherweise als Autisten bezeichnet zu werden. Bzw. Der Begriff werde willkürlich und missbräuchlich verwendet.]